Laden...
KONTAKT

BEG-Förderung für Ihre Wärmepumpe in der Sanierung

Sie haben eine alte Öl-, Gas-, Nachtspeicher- oder Kohleheizung im Heizungskeller? Ein Austausch lohnt sich mehrfach! Mit einer Wärmepumpe heizen Sie effizienter und umweltfreundlicher, sparen Betriebskosten, und profitieren von der neuen BEG-Förderung. Entscheiden Sie sich in den kommenden Jahren für eine Wärmepumpe, freut sich das Klima und Sie sich über den maximalen Klimageschwindigkeitsbonus, zusätzlich zur Grundförderung. Was bietet der Staat für Förderungen? Wie funktioniert die Antragstellung? Wir klären auf.

BEG der Bundesregierung fördert Wärmepumpen – klimafreundlich heizen zahlt sich aus

Energiewende im Heizungskeller. Der Deutsche Bundestag hat im September 2023 die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes, auch Heizungsgesetz genannt, beschlossen und die Eckpunkte für die neue Förderung des Heizungstausches festgelegt. Die neue Heizungsförderung soll entscheidend dazu beitragen, die Energie- und Klimaziele im Gebäudesektor bis 2045 zu erreichen. Durch den Umstieg auf erneuerbare Energien soll die Energieeffizienz verbessert und die Abhängigkeit von fossiler Energie verringert werden, für mehr Energiesicherheit. Die Wärmepumpe ist das Mittel der Wahl, wenn es darum geht, GEG-konform zu bauen oder zu sanieren. Förderfähig? Na klar!*

Jetzt Wärmepumpe konfigurieren

Wie hoch ist die Förderung für Wärmepumpen?

Unsere Wärmepumpen werden jetzt und in Zukunft attraktiv beim Heizungstausch gefördert. Ab 01.01.2024 fördert der Staat den Heizungstausch* in unterschiedlichen Szenarien:

  • Eigenheimbesitzer und/oder Vermieter können eine Grundförderung von 30% für alle Wohn- und Nichtwohngebäude beantragen.
  • Nutzen Sie als Eigenheimbesitzer und/oder Vermieter zusätzlich den maximalen Klimageschwindigkeitsbonus von 20%, sofern Sie eine alte Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder mindestens 20 Jahre alte Gas-Heizung austauschen. Der Klimageschwindigkeitsbonus gilt bis 2028 in voller Höhe, danach reduziert er sich alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte.
  • Für Ihr Eigenheim können Eigentümer mit zu versteuernden Haushaltseinkommen** von bis zu 40.000 Euro im Jahr einen Einkommens-Bonus von 30% zusätzlich beantragen.
  • Sie sanieren Ihr Zuhause mit einer Erdwärmepumpe? Für den Einsatz gibt es einen Effizienzbonus von 5%.
  • Kumuliert beträgt der höchstmögliche Fördersatz 70%.

Die maximal förderfähigen Investitionskosten liegen für den Heizungstausch bei 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus. Der maximale Fördersatz liegt bei 70%, sprich bei maximal 21.000 Euro Fördersumme. Für Mehrfamilienhäuser gilt eine Staffelung der maximal förderfähigen Investitionskosten: 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.

So beantragen Sie die Förderung für Wärmepumpen

Noch nie war Förderung so einfach: In 7 Schritten zum Förderzuschuss

1. BzA-ID

Fordern Sie bei uns die Bestätigung zum Antrag (BzA) an. Sie benötigen aus diesem Antrag die sogenannte BzA-ID.

2. Vertrag
Schließen Sie mit uns einen Wärmepumpen-Lieferungs- oder Leistungsvertrag.

3. Antrag stellen (online)
Melden Sie sich auf der Seite „Meine KfW“ an. Um Ihren Antrag zu stellen, benötigen Sie folgende Informationen/Unterlagen:

    • Lieferungs- oder Leistungsvertrag als PDF
    • Ihre BzA-ID
    • Ihre persönlichen Daten inkl. Adresse
    • Sie wollen den 30 %igen Einkommensbonus beantragen? Dann darf Ihr Haushaltsnettoeinkommen maximal 40.000 Euro betragen. Die entsprechenden Nachweise müssen Ihnen in digitaler Form vorliegen.

4. Förderzusage
Die Zusage der KfW bekommen Sie per E-Mail. In vielen Fällen dauert das weniger als eine Minute.

5. Bewilligungszeitraum beachten
In der Zusage der KfW lesen Sie auch, bis wann Ihre Maßnahme abgeschlossen sein muss, um die Förderung zu erhalten.

6. Bestätigung nach Durchführung (BnD)
Lassen Sie durch uns die korrekte Durchführung der Maßnahme bestätigen. Um Ihren Zuschuss zu erhalten, benötigen Sie auch hier wieder die ID (BnD-ID)

7. Zuschuss bekommen

Bitte beachten Sie: Rechtsverbindlich sind immer die Texte auf den entsprechenden Seiten der KfW.

Heizungstausch – Drei Förderbeispiele im Vergleich

Bis zu 70% Förderung beim Heizungstausch*

Bis zu 50% Förderung beim Heizungstausch* im Einfamilienhaus: Grundförderung + maximalen Klimageschwindigkeitsbonus nicht verpassen

Im Bestand muss laut Heizungsgesetz der Anteil erneuerbarer Energien ab 2026 auf 65 Prozent gesteigert werden. Die Kommunen müssen bis dahin einen kommunalen Wärmeplan vorweisen – bei über 100.000 Einwohnern bis Juni 2026, kleinere Kommunen haben zwei Jahre länger Zeit. Und nun, abwarten? Nein! Tauschen Sie jetzt Ihre alte Heizung gegen unsere Luftwärmepumpe, nutzen Sie die 30% Grundförderung und profitieren Sie jetzt vom maximalen Klimageschwindigkeitsbonus (20%), der neben Öl- auch beim Heizungstausch für Kohle- und Nachtspeicherheizungen gilt, ebenso bei einer mindestens 20 Jahre alten Gasheizung. Tipp: Klimaneutral Gas geben lohnt sich, denn der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab 2029 alle zwei Jahre um jeweils 3 Prozentpunkte.

  • Ansetzbare Investitionskosten inkl. Umfeldmaßnahme: 30.000 Euro
  • Fördersumme 2024: 15.000 Euro
Jetzt Wärmepumpe konfigurieren

Maximale Förderung für den Heizungstausch: Das sind die Voraussetzung für den 70%-Fördersatz*

Den Umstieg auf eine Heizung, die mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben wird, fördert der Bund 2024 mit verschiedenen Zuschüssen und zinsvergünstigten Krediten. So soll sichergestellt werden, dass sich insbesondere auch Bürgerinnen und Bürger mit unteren und mittleren Einkommen den Umstieg auf klimafreundliche und zukunftsfähige Heizungen leisten können. Die Fristen sind gleich: Tauschen Sie bis 2026 Ihre alte, fossile Heizung gegen eine Luftwärmepumpe und sichern sich die 30%-Grundförderung. Mit einem zu versteuernden Haushalts-Nettoeinkommen von bis zu 40.000 Euro im Jahr können Sie zusätzlich einen Einkommensbonus von 30% in Anspruch nehmen. Sie profitieren zudem von dem maximalen Klimageschwindigkeitsbonus und kommen beim Heizungstausch so auf die maximale Fördersumme von bis zu 70%.

  • Eigenheimbesitzer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro/Jahr
  • Ansetzbare Investitionskosten inkl. Umfeldmaßnahme: 30.000 Euro
  • Fördersumme 2024: 21.000 Euro 
Jetzt Wärmepumpe konfigurieren

50% Förderung beim Heizungstausch* für das Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung – das müssen Sie als Vermieter wissen

Sie vermieten Ihre Immobilie oder haben eine Einliegerwohnung? Die Bundesregierung weitet den Klimageschwindigkeitsbonus zudem auch auf Wohnungsunternehmen sowie Vermieterinnen und Vermieter aus und motiviert damit, mit dem Umstieg auf eine klimaneutrale Heizung zeitnah einen Beitrag zur Wärmewende zu leisten und wie in unserem Beispiel auf eine Luftwärmepumpe im Heizungskeller zu setzen. Neben der 30%-Grundförderung profitieren so auch Sie vom Klimageschwindigkeitsbonus von 20%, wenn Sie in den nächsten zwei Jahren zum Beispiel auf unsere Wärmepumpen setzen. Im Sinne des Klimageschwindigkeitsbonus sinkt der Zuschuss ab 2029 alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte. Gas geben, Wärmepumpe einbauen, höchstmöglichen Bonus sichern!

  • Ansetzbare Investitionskosten inkl. Umfeldmaßnahme: 45.000 Euro
  • Fördersumme 2024: 22.500 Euro
Jetzt Wärmepumpe konfigurieren
* Es gelten die aktuellen Bestimmungen der Förderrichtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Alle Aussagen u.a. zu Förderbedingungen und Förderhöhe sind unverbindlich. Das BAFA und die KfW entscheiden aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Fördermittel. Stand: 01.01.2024, Änderungen vorbehalten.
**„Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen“: ergibt sich aus dem Einkommen eines Kalenderjahres der im Haushalt wohnenden selbstnutzenden (Mit-)Eigentümer sowie deren im Haushalt lebenden Ehe- oder Lebenspartner oder der Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft zum Zeitpunkt der Antragstellung. Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ermittelt. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen wird anhand der Einkommensteuerbescheide des Finanzamtes nachgewiesen.